Arzthaftung

Arzthaftung

Im Zentrum der zivilrechtlichen Arzthaftung steht die Klärung der Frage, ob dem Arzt ein Behandlungsfehler unterlaufen ist. Des Weiteren gilt es zu klären, ob es sich hierbei um einen groben oder um einen einfachen Behandlungsfehler handelt, denn diese Feststellung ist maßgeblich für den weiteren Verlauf der Angelegenheit. Als Fachanwältin für Medizinrecht bin ich in der Lage, Ihre gesundheitliche Situation hinsichtlich des Behandlungsverlaufes einzuschätzen und hier eine erste Bewertung abzugeben. Relevanz besitzt die Beantwortung der Frage, ob es sich um einen einfachen oder um einen groben Behandlungsfehler handelt, für die Beweislastverteilung. Grundsätzlich liegt die Beweislast nämlich immer bei dem Patienten. Wenn sich aber herausstellt, dass dem Arzt ein grober Behandlungsfehler unterlaufen ist, kehrt sich die Beweislast teilweise um, so dass dem Patienten Beweiserleichterungen zukommen.

Nach der Feststellung, dass ein Behandlungsfehler begangen wurde, sind auf dieser Grundlage die Ansprüche des Patienten geltend zu machen.

Wegen der vertieften Kenntnisse im Medizinrecht und der dauernden praktischen Arbeit im Schadensersatzrecht unterstütze ich Sie kompetent sowohl bei der Feststellung, ob ein Behandlungsfehler vorliegt als auch bei der Bezifferung und der anschließenden Geltendmachung der daraus resultierenden Ansprüche.