Medizinrechtskanzlei

Medizinrechtskanzlei

Nach § 14 b der Fachanwaltsordnung (FAO) zählen zum Medizinrecht das Recht der medizinischen Behandlung, insbesondere die zivilrechtliche Haftung des Arztes und die strafrechtliche Verantwortung des Arztes. Als Weiteres wird aufgeführt das Recht der privaten und gesetzlichen Krankenversicherung, insbesondere das Vertragsarzt- und Vertragszahnarztrecht sowie die Grundzüge der Pflegeversicherung. Ein weiteres Rechtsgebiet ist das Berufsrecht der Heilberufe, also hauptsächlich ärztliches Berufsrecht sowie das Berufsrecht der sonstigen Heilberufe. Schließlich umfasst das Medizinrecht noch das Vertrags- und Gesellschaftsrecht der Heilberufe einschließlich der Vertragsgestaltung, das Vergütungsrecht der Heilberufe, das Krankenhausrecht einschließlich Bedarfsplanung, Finanzierung und Chefarztvertragsrecht. Schließlich gehört auch noch das Arzneimittel- und Medizinprodukterecht und das Apothekenrecht dazu. Selbstverständlich schließt das Medizinrecht auch die Besonderheiten des jeweiligen Verfahrens- und Prozessrechtes ein.

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